Die 'Wappen' der drei ständischen Nationen Siebenbürgens

Ungarn

Sachsen

Szekler

Von 'Wappen' der drei ständischen Nationen Siebenbürgens zu sprechen ist leicht irreführend, da jede der drei Nationen vielmehr ein entsprechendes Siegel verwaltete. Die Siegel wurden jedoch zunehmend zu Symbolen für die jeweilige Nation, so dass sich die Abbildungen als 'Wappen' im Bewußtsein der verschiedenen Volksgruppen mehr und mehr festsetzten.
Von allen Nationen Siebenbürgens haben wohl die im Provinzialverband zusammengefassten deutschen Siedler das erste Siegel durch König Andreas II. im Jahre 1224 erhalten. Im Goldenen Freibrief heißt es dazu: "Darüber hinaus haben Wir ihnen gestattet, ein gemeinschaftliches Siegel zu führen, das bei Uns und Unseren Großen [magnates] glaubwürdig anerkannt werden soll."
Dieses Nationssiegel der Siebenbürger Sachsen (ältester nachgewiesener Abdruck von 1302) blieb bis zur Regierungszeit König Ludwig I. (1342-1382) in Gebrauch. Es zeigt kein im eigentlichen Sinne heraldisches Wappen, sondern vier Personen, zwei stehend, zwei kniend, die eine übergroße Krone emporhalten. Die Umschrift in gotischen Großbuchstaben lautet: "SIGIL[LUM CIBINIENS]IS PROVINCIE AD R[ETINENDAM CORONAM]".
Im 15. Jahrhundert schlossen sich die Kronstädter, Mediascher und Bistritzer Provinz der Hermannstädter Provinz an und ihr gemeinsames Wappen wird das der Hermannstädter Provinz. Dieses Wappen ist auf einem Siegel von 1372 zum ersten Mal nachgewiesen (in der Urkunde wird es wegen seine 'Neuheit' sogar erwähnt). Es zeigt ein Blätterdreieck, darüber eine Krone.
Bis zur Einführung neuer Siegel auf dem Mühlbacher Landtag 1692 ist das Wappen der Sächsischen Nation identisch mit jenem der Hermannstädter Provinz (so z.B. noch 1684 auf dem Titelblatt des "Landrechts" von Mathias Fronius).
Neben dem Hermannstädter Wappen entwickelt sich im 17. Jahrhundert das 'neue' Wappen der Sächsischen Nation. Es zeigt im 17. Jh. in Rot, später in Blau sieben silberne Burgen (2:3:2).

Das Wappen der ungarischen Nation in Siebenbürgen findet seine erste Erwähnung wohl in einem Dokument aus dem Jahre 1331, in welchem der Csicsóer Kastellan Emmerich als Träger des ungarischen Adler-Banners bezeichnet wird ("ductor aquille seu vexilli Universitatis regnicolarum hungarorum parime Transsylvanarum"). In einer späteren Urkunde von 1555 heißt es auch: "Vexillifer aquilae gentium Transsylvanarum hungaricarium".
1659 wird auch das Wappen der Ungarn für das Siegel der ungarischen Komitate noch einmal neu beschrieben. Das Wappen der Ungarischen Nation stellt somit in Blau über grünem Wiesengrund einen nach [heraldisch] rechts blickenden ungekrönten schwarzen Adler mit ausgebreiteten Flügeln dar.

Die Nation der Szekler in Siebenbürgen hatte bis ca. 1437 ein gemeinsames Wappen, das wie folgt beschrieben wird: In Blau ein nach rechts gerichteter, gepanzerter Arm in Silber, der ein gezücktes Schwert hält. Auf dem Schwert sind ein Bärenkopf und ein rotes Herz gespiesst. Auf der Spitze des Schwertes prangt eine goldene Krone.
Nach Siebmacher's Wappenbuch hat König Sigismund (1387-1437) den Szeklern Sonne und Mond verliehen. Auf dem Landtag von Mühlbach wurden dann diese beiden Zeichen für die Szekler angenommen. Das Wappen der Szekler Nation zeigt: in Blau rechts eine strahlende goldene Sonne, links einen wachsenden silbernen Mond.


Das ältere Wappen der Sächsichen Nation
Das alte Wappen der Szekler Nation bis ca. 1437

Es mag vielleicht verwundern, dass die Rumänen in Siebenbürgen kein eigenes Wappen hatten. Dieser Umstand entspricht der rechtlichen Stellung der Rumänen, die bis 1848 nicht die gleichen Bürgerrechte wie die anderen drei Volksgruppen in Siebenbürgen besaßen. Sie konnten sich entsprechend nicht politisch organisieren und hatten so auch kein eigenes Siegel. Nur soweit sie zur frühen Militärgrenze gehörten, oder aber in bestimmten Sondergebieten ansässig waren, galten sie als persönlich frei.
Als ständische Nationen wurden in Siebenbürgen nur der ungarische Adel, die Sachsen als freie Bürger und Bauern, sowie die Szekler, die allesamt als adlig angesehen wurden, anerkannt.
Weitere in Siebenbürgen lebende Nationalitäten und Ethnien besaßen jeweils festgelegte Sonderrechte; dazu gehörten z.B. griechische Kaufleute, Türken, Bulgaren und Armenier. Die Zigeuner wurden in der Zeit Siebenbürgens als Fürstentum durch einen eigenen Woiwoden vertreten, der dem ungarischen Adel angehörte.
Juden durften sich vor 1848 nur in der Stadt Weißenburg (auch Karlsburg, rum.: Alba Iulia) dauerhaft niederlassen, wo sie auch je eine Synagoge für "deutsche" und "türkische" Juden mit einem gemeinsamen Rabbiner unterhalten durften. Volle Niederlassungsfreiheit wurde ihnen erst 1848 gewährt.

Quellen & Literatur

· Albert Arz von Straussenburg,  Beiträge zur siebenbürgischen Wappenkunde,  Siebenbürgisches
  Archiv 16, Köln/Wien 1981, S. 28-33.

· Baron Gustav Bedeus,  Die Wappen der sächsischen Nation und der Stadt Hermannstadt. Sieben-
  bürgische Vierteljahrsschrift, Hermannstadt 1935, S. 304-309.

· Constantin Reichenauer von Reichenau,  G. von Csergheö,  O. von Bárczay,   Der Adel von Sieben-
  bürgen, in: Johann Siebmacher (Hrsg.),  Großes und allgemeines Wappenbuch,  4. Band, 12. Abt.,
  Nürnberg 1898, S. 1-4.